


Eberhard Reinecke
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, geb. 1948, verheiratet, zwei erwachsene Kinder, ist seit 1974 Rechtsanwalt. Er war zunächst von 1974 bis 1979 als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg, seit 1980 war er beim Oberlandesgericht Köln zugelassen, woraus sich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Berufung ergeben. Seit dem Jahre 2002 und der Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung war er ebenfalls beim Landgericht Köln zugelassen. Mitlerweile gibt es keine Zulassung mehr bei bestimmten Gerichten (ausser beim Bundesgerichtshof).
Rechtsanwalt Reinecke ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht; er bearbeitet das Miet- und Immobilienrecht. Seit 2003 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Weiter ist er auf dem Gebiet des Presserechtes, wie aber auch in anderen wirtschaftsrechtlichen Gebieten (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht) tätig. Auf Grund langjähriger Tätigkeit im Bereich der Studierendenberatung in Düsseldorf und Köln vertritt er zudem bei Rechtsfragen rund um Schule und Hochschule und ist auch immer noch im Strafrecht tätig, mit einem Schwerpunkt in politischen und versammlungsrechtlichen Mandaten.
Rechtsanwalt Reinecke ist Mitglied im DAV. Er engagiert sich – auch mit seiner juristischen Tätigkeit – politisch. So unterstützte juristisch die Auseinandersetzung gegen die Privatisierung des Wohnungsbaukonzerns GAG in Köln. Seit einiger Zeit schreibt Rechtsanwalt Reinecke regelmässig Artikel zu juristischen und rechtspolitischen Fragen unter dem Motto "Recht im Alltag - Alltag des Rechts" in der Neuen Rheinischen Zeitung - online.
