Wehr- und Zivildienst

Seit mehr als 20 Jahren vertritt Rechtsanwalt Schön in Fragen des Wehr- und Zivildienstes. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hat er sich bundesweit einen Namen gemacht.
In früheren Zeiten war Gegenstand der Tätigkeit vor allen Dingen das Kriegsdienstverweigerungsverfahren, heute hat sich das Schwergewicht auf Tauglichkeits- und Zurückstellungsfragen sowohl im Militär- wie im Zivildienst verschoben. Auch die Vertretung im Wehrdisziplinarrecht gehört in dieses Dezernat.

Solange es noch die Wehrpflicht und damit auch den Zivildienst gibt (seit 01.07.2010 ist der Wehr- und Zivil    dienst auf 6 Monate verkürzt), besteht Anlass, die bestehende Ungerechtigkeit in der Einberufungspraxis zu bekämpfen. Im Bereich des Verwaltungsgerichts Köln kann man sich insoweit bis auf Weiteres erfolgreich darauf berufen, dass dieses Gericht das Wehrpflichtgesetz für verfassungswidrig hält.