


Wehr- und Zivildienst
Seit mehr als 20 Jahren vertritt Rechtsanwalt Schön in Fragen des Wehr-
und Zivildienstes. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Zentralstelle
für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
hat er sich bundesweit einen Namen gemacht.
In früheren Zeiten war Gegenstand der Tätigkeit vor allen Dingen das
Kriegsdienstverweigerungsverfahren, heute hat sich das Schwergewicht auf Tauglichkeits-
und Zurückstellungsfragen sowohl im Militär- wie im Zivildienst verschoben.
Auch die Vertretung im Wehrdisziplinarrecht gehört in dieses Dezernat.
Solange es noch die Wehrpflicht und damit auch den Zivildienst gibt
(seit 01.07.2010 ist der Wehr- und Zivil dienst auf 6
Monate verkürzt), besteht Anlass, die bestehende Ungerechtigkeit
in der Einberufungspraxis zu bekämpfen. Im Bereich des
Verwaltungsgerichts Köln kann man sich insoweit bis auf Weiteres
erfolgreich darauf berufen, dass dieses Gericht das
Wehrpflichtgesetz für verfassungswidrig hält.
