


Presserecht
Auf dem Gebiet des Presse- und Medienrechtes liegt der Schwerpunkt unserer
Tätigkeit im Bereich des Äußerungsrechtes. Wir sehen es hier
als unsere Aufgabe an, unbequeme Meinungen vor zivil- und strafrechtlicher
Verfolgung zu schützen. So hat Rechtsanwalt Reinecke Werner
Rügemer, einen der bekanntesten Publizisten zum Thema Korruption und
Kölscher Klüngel, in vielen Verfahren vertreten: "Namentlich
danken möchte ich Rechtsanwalt Eberhard Reinecke für die aufwendige
Vertretung in zahlreichen Gerichtsverfahren..." (Werner Rügemer, Vorwort
zu "Colonia Korrupta").
Wir vertreten kleinere Presseprojekte, wie die Kölner Stadtillustrierte "Stadt Revue" und die "Neue Rheinische Zeitung - Online". Seit 2009 vertritt RA Reinecke in einer Reihe von Verfahren Rolf Schälike, der unter www.buskeismus.de und unter www.buskeismus-lexikon.de ein vielbeachtetes Internetprojekt zu Verfahren vor Pressekammern betreibt.
Seit der "Stolpe-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichtes ist - gerade gegenüber Unterlassungsverlangen - eine rasche anwaltliche Beratung erforderlich. Dabei ist insbesondere zu klären, ob durch Klarstellungen Angriffen auf Artikel oder Bücher der Wind aus den Segeln genommen werden kann, ohne inhaltlich zurückzustecken. Bedrohlich für die Pressefreiheit ist auch die Tendenz vieler Gerichte, die Meinungsfreiheit immer mehr zu Gunsten des Persönlichkeitsrechtes einzuschränken. Wir sind stolz darauf, für die NRhZ ein erfolgreiches Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BvR 2477/08) betrieben zu haben, das wieder zu einer Stärkung der Meinungsfreiheit geführt hat.
Daneben vertritt Rechtsanwalt Reinecke auch Einzelpersonen, deren Rechte durch Veröffentlichungen in Medien verletzt werden. Hierzu gehört auch, der mittlerweile immer mehr verbreiteten Unsitte entgegenzutreten, unbekannte Personen mit Bildern oder voller Namensnennung ohne Zustimmung der Betroffenen zu berichten. In vielen Fällen ist dies nicht zulässig und löst erhebliche Ansprüche der Betroffenen auf Unterlassung und evtl. auch Geldentschädigung aus. Rechtsanwalt Reinecke erläutert Ihnen gerne die Möglichkeiten und Schwierigkeiten von Gegendarstellungen, Unterlassungs-, Berichtigungs- und Schadenersatz/Schmerzensgeld-ansprüchen
Ein weiterer Schwerpunkt im Presserecht (teilweise auch im Strafrecht) liegt mittlerweile in Auseinandersetzungen mit rechten Gruppierungen, vor allem mit proKöln und proNRW. Schon in den 80er Jahren setzten wir gegen die rechtsradikale Gruppierung „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ (Vorgängerorganisation der heutigen Gruppierung Pro Köln) das Verbot durch, eine Roma-Frau mit Steckbrief und Aussetzung einer Belohnung zu suchen. Wir haben mit zivilrechtlichen Schritten die Verbreitung des Plakates gestoppt und ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld für die Roma-Frau erstritten. Im Jahre 2008 setzten wir gegen Pro Köln und eines ihrer Ratsmitglieder die Zahlung einer Vertragsstrafe von über 10.000,00 € durch, weil unwahre Behauptungen im Internet wiederholt wurden.
Im Landtagswahlkampf 2010 stoppen wir durch eine einstweilige Verfügung
die Verteilung der Wahlkampfzeitung von proNRW, solange sich darin das
Foto des Künstlers Gregor Merten nebst der von ihm geschaffenen
Plastik befindet.
