


Selbstverständnis
Auch nach vielen Berufsjahren sind wir noch immer gerne als Rechtsanwälte
tätig. Uns reizt das parteiische Eintreten für die Interessen unserer
Mandanten. Wir vertreten zu einem großen Teil Einzelpersonen und einzelne
kleine Betriebe. Unsere Mandanten erwarten von uns vor allen Dingen die persönliche
Beratung und Unterstützung, die nach unserer Einschätzung auch nicht
ohne weiteres an Dritte delegiert werden kann.
In der Beratung ist unsere lange Berufserfahrung (Rechtsanwalt
Schön seit 1978, Rechtsanwalt Reinecke seit
1974) ein entscheidender Vorteil. Wir haben uns in der Aufbruchstimmung der
sechziger Jahre für den Anwaltsberuf entschieden und fühlen uns auch
noch heute wohl, wenn wir die Schwachen gegen die Stärkeren vertreten.
So notwendig Spezialisierung ist, so übertrieben wird sie teilweise gehandhabt.
Wir schätzen die Vielseitigkeit unserer Tätigkeitsgebiete, und durchaus
auch die Herausforderung, uns in Neues einzuarbeiten. Unsere Mandanten mögen
die starke persönliche Bindung zu "ihrem" Berater.
Nach unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Selbstverständnis ist es allerdings nicht ausreichend, nach außen parteiisch zu sein. Wir sehen es genauso als unsere Aufgabe an, Ihnen gegenüber offen Erfolgsaussichten und Risiken zu erläutern und faire Kompromisse zu suchen, die oft in der Lage sind, die persönlichen und finanziellen Folgen längerer Verfahren zu vermeiden. Mit diesen Erfahrungen können wir Sie auch bei der vorsorgenden Rechtsberatung unterstützen, deren Bedeutung leider oft unterschätzt wird.
Wer uns kennt, wird feststellen: Wir sind um engagiertes, wissenschaftliches Arbeiten bemüht. Wir verfügen über eine gut ausgestattete Bibliothek, lesen immer noch lieber die gedruckten Kommentare und Zeitschriften. Die Recherche in Datenbanken (insbesondere unter "Juris") vervollständigt unseren Anspruch auf wissenschaftliches Arbeiten.
Die hohen Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, dokumentieren sich darin, dass wir beide jeweils zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen (RA Schön: Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht; RA Reinecke Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht). Anders als vielen anderen anwaltlichen Werbeaussagen liegen der Bezeichnung Fachanwalt theoretische Prüfungen und Nachweise der praktischen Tätigkeit zu Grunde, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden. Darüberhinaus müssen jährliche Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Wir können Sie an (fast) allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten (außer in den meisten Zivilsachen beim Bundesgerichtshof). Wenn wir Ihnen im folgenden einzelne Gebiete unserer Tätigkeit vorstellen ist dies nicht abschließend. Fragen Sie uns, wenn Sie ein Problem haben. Wenn wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir dies auch ehrlich.
